MMS sind WIR!

Gemeinsam stark für gute Tarifergebnisse

Auf gehts

Über Uns

Wir sehen uns als Teil der MMS- und Telekom-Familie und wollen uns gemeinsam für gute Arbeitsbedingungen sowie faire Tarifergebnisse einsetzen. Hier bist Du gefragt, damit wir gemeinsam für alle mehr erreichen.

  • Deine Wünsche für gewerkschaftliche und tarifliche Ziele
  • Einbeziehung aller Kollegen für die gemeinsamen Forderungen
  • Förderung eines starken Gemeinschaftsgefühls

Wir nehmen unseren Erfolg selbst in die Hand, um uns als MMS-Familie auch im Telekom-Konzern zu stärken und näher zusammenzubringen. Das bedeutet, dass wir eine gute Ausgangsposition benötigen, um die Ziele zu erreichen, die uns am Herzen liegen.

Fragen und Antworten

Mitglieder

Tarifbotschafter

Aktionen seit 09/2022 (8 Streiktage)

max. Aktionsteilnehmer

Stand: 12/2024

Tarifergebnis 2024

  • Erhöhung der individuellen Jahresentgelte, sowie der Entgelttabellen: PLUS 6% zum 01.10.2024

  • Weitere Erhöhung durch Einführung eines „Zusätzlichen Monatsentgelts“ in Höhe von 190 Euro/monatlich zum 01.08.2025. Dieses wird dauerhaft, auch über die Laufzeit hinaus, gezahlt.

  • Laufzeit: bis 31.03.2026 = 24 Monate




Für die MMS werden die Entgeltverhandlungen im Rahmen einer gemeinsamen Tarifrunde der Telekom stattfinden.

In der ver.di Beschäftigtenumfrage haben sich 93 % der Teilnehmer für eine Fokussierung auf die Entgelterhöhung ausgesprochen. Damit hat die Tarifrunde den Schwerpunkt auf dem Entgelt.

Wir benötigen eine möglichst hohe Beteiligung - von der Forderungsfindung bis zum Ergebnis.

Alle MMS spezifischen Infos im offenen administrierten Signal-Kanal

Hier findest Du alle Informationen zur Telekom-Tarifrunde 2024:

Damit alle Informationen zur Tarifrunde 2024 übersichtlich und transparent dargestellt werden, haben wir eine extra Unterseite erstellt, welche immer weiter mit Informationen erweitert wird.

ver.di Mitglied werden

Hinweise für MMS Mitarbeiter zum Ausfüllen des ver.di Mitgliedsantrags:

  • (1) Persönliche Daten
    - Adresse: Deine Privatadresse
    - Kontaktwege: Private E-Mailadresse reicht
  • (2) Arbeitgeber*n
    - Daten zur Tätigkeit - Branche: IT
    - Daten zur Tätigkeit - Tarifvertrag: TV MMS
    - Betriebsstätte - Name der Betriebsstätte: Deutsche Telekom MMS GmbH
    - Betriebsstätte - Niederlassung / Zweigstelle: Dein Standort
    - Adresse: die Adresse deines Standortes
  • (4) Werber*innen
    - Name und Vorname reichen aus
  • Bedingungen (Kurzfassung):
    - ver.di Beitrag beträgt 1% des Bruttomonatsgehaltes
    - Kündigungsfrist beträgt jeweils drei Monate zum Quartalsende
Jetzt ver.di Mitglied werden

Termine

Wir wollen ver.di für Dich erlebbar machen. Dies sind die kommenden Termine, an denen Du teilnehmen kannst. Wir freuen uns auf jeden aus der MMS-Familie.

Küchenschwatz mit Herz
"Sind wir Unternehmer oder Beschäftigte?"

11.02.2025, 17-18 Uhr
Dresden, Riesaer 7, Teeküche B3-44

Küchenschwatz mit Herz
"Sind Frauen wirklich gleichberechtigt?"

11.03.2025, 17-18 Uhr
Dresden, Riesaer 7, Teeküche B1-115

Ansprechpartner

Du willst dich gerne persönlich informieren und suchst das Gespräch. Viele Vertrauensleute stehen dir gerne Rede und Antwort

Michael Süß

Vertrauensmann

Anja Sickert

Vertrauensfrau

Martin Engelmann

Vertrauensmann

Dirk Cohen

Vertrauensmann

Frequently Asked Questions

Der Aufschlag hier reicht Dir nicht aus? Kein Problem hier findest Du einige Antworten auf Fragen welche sich vielleicht ergeben haben. Für weitere Informationen stehen die Ansprechpartner zur Verfügung.

  • Warum sind wir als MMS in der Tarifrunde 2024 der Telekom?

    Bei der ver.di Beschäftigtenumfrage im September/Oktober 2023 haben sich 89% der MMSler für eine gemeinsame Tarifrunde im Telekom-Konzern ausgesprochen. Diese ist nun gestartet.

  • Ja, am 29.11.2023 hat die Tarifkommission (die MMS ist dort vertreten) beschlossen, alle Entgelttarifverträge zu kündigen - auch den der MMS.

  • Nur so können wir gegenüber dem Arbeitgeber unsere Interessen bestmöglich durchsetzen. Werden wir nicht stark genug, bliebe nur kollektives Betteln von einigen Wenigen mit einem Ergebnis, welches nicht zufriedenstellt.

  • Rede über gewerkschaftliche Themen und die Tarifrunde in Deinem Umfeld - ver.di muss stattfinden und erlebbar sein. Mach Dir bewusst, dass gute Arbeitsbedingungen nicht vom Himmel fallen. Nimm an unseren Aktionen teil, bring Kolleginnen und Kollegen mit. Hast Du Ideen, wende Dich gerne an die Vertrauensleute. Und wirb natürlich aktiv um Mitglieder.

  • - Ein Streik ist immer das letzte Mittel, um berechtigte Forderungen unserer Gewerkschaft durchzusetzen.
    - Ein Streik ist nur dann erfolgreich, wenn sich möglichst alle zum Streik aufgerufenen Beschäftigten beteiligen
    - Ein Streik ist nicht an eine Gewerkschaftsmitgliedschaft gebunden.
    - Ein Streik darf nicht vom Arbeitgeber verhindert werden.
    - Streik ist ein Grundrecht nach Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes. Streiken darf jeder, der unter einen gekündigten Tarifvertrag fällt. Eine Streikteilnahme ist nicht an die Gewerkschaftsmitgliedschaft geknüpft. Jedoch haben Gewerkschaftsmitglieder Vorteile: sie erhalten während des Streiks ein Streikausfallgeld von unserer Gewerkschaft und Rechtsschutz für den Fall von arbeitsrechtlichen Problemen im Zusammenhang mit der Beteiligung.

  • Ausschließlich über private Kanäle, wie Flyer/Streikaufrufe vor den Bürogebäuden, Signal-Kanal, E-Mail, SMS oder den persönlichen Kontakt zu den Vertrauensleuten und Tarifbotschaftern.

  • Alle Mitarbeiter in einem aktiven Arbeitsverhältnis, die unter den gekündigten Tarifvertrag fallen, d.h. interne Tarif-Mitarbeiter sowie Auszubildende und Duale Studenten der Telekom.

    Weiterhin darf gestreikt werden bei
    - Beurlaubte Beamte
    - Teilzeit in Elternzeit
    - Aktiver Altersteilzeitphase

  • Bei:

    - Aktive und zugewiesene Beamte
    - Außertarifliche Beschäftigte (AT)
    - Elternzeit
    - Urlaub
    - Krankheit
    - Kindkrank
    - Workation
    - Leiharbeitnehmer (diese haben ein Leistungsverweigerungsrecht)

    besteht keine Möglichkeit der Streikteilnahme, da keine Arbeitspflicht besteht bzw. der MA bei Workation im Ausland ist. Die Gewerkschaft heißt aber auch Elternzeitler und Urlauber gern im Streiklokal willkommen.

    Leiharbeitnehmer/-innen müssen in einem bestreikten Betrieb nicht arbeiten. Dies sieht das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in § 11 Absatz 5 vor: "Der Leiharbeitnehmer ist nicht verpflichtet, bei einem Entleiher tätig zu sein, soweit dieser durch einen Arbeitskampf unmittelbar betroffen ist. In den Fällen eines Arbeitskampfs nach Satz 1 hat der Verleiher den Leiharbeitnehmer auf das Recht, die Arbeitsleistung zu verweigern, hinzuweisen.". Somit haben Leiharbeitnehmer/-innen ein Leistungsverweigerungsrecht. Es darf kein Nachteil entstehen. Der ANÜ-Dienstleister muss Lohn oder Gehalt weiterzahlen oder für einen Einsatz in einem anderen (nicht bestreikten) Betrieb sorgen. Quelle: ver.di

  • Das Streikrecht ist juristisch gegeben. Wer nicht aktiv am Streik teilnehmen möchte, kann alternativ per Mitgliedschaft unterstützen.

  • Mitarbeiter in der aktiven Phase können sich am Streik beteiligen. Es muss nicht nachgearbeitet werden. Eventuelle Entgeltkürzungen werden auch in der passiven Phase vorgenommen. ATZ-Mitarbeiter erhalten von unserer Gewerkschaft 2mal Streikgeld: für den Entgeltabzug in der aktiven Phase und für den Entgeltabzug in der passiven Phase ein 2. Mal (formlose Mail mit Beleg Entgeltkürzung reicht dazu aus).

    Detaillierte Informationen findet Ihr hier: Weitere Informationen

  • Außertarifliche Mitarbeiter (AT-MA) dürfen formal nicht streiken. Sie dürfen und können sich jedoch, soweit möglich, in ihrer Freizeit beteiligen. Sie profitieren indirekt von Tarifsteigerungen.

  • Es ist unklar, wie sich das Tarifergebnis auf die Peerrunde auswirkt und in welchem zeitlichen Zusammenhang sie stehen werden. Eine richtige Eingruppierung ist aber in einem vom Tarifvertrag festgelegten Zeitraum umzusetzen.

  • Wer streikt, muss sich nicht abmelden. Auch wenn manche Arbeitgeber anderes behaupten, ist die Rechtsprechung eindeutig: eine Pflicht zur Abmeldung in die Streikteilnahme ist ausdrücklich nicht gegeben. Noch viel weniger eine vorherige Ankündigung. Das gilt auch für alle Formen der mobilen Arbeit bzw. im Homeoffice.

    Merksatz: in dem Moment, in dem mich der Streikaufruf erreicht bzw. gültig wird sind alle arbeitsvertraglichen Verpflichtungen suspendiert. Es brauchen weder Anweisungen noch sonst übliche betriebliche Regelungen oder Betriebsvereinbarungen befolgt werden.

  • Grundlage für den Streikaufruf ist die 1. Tätigkeitsstätte. Befindet sich ein Mitarbeiter an einem anderen Standort, ist zu beachten, wie der Aufruf erfolgt (Betrieb/Unternehmen, Standort, Region, Bundesland, bundesweit). Passen alle Voraussetzungen, findet sich sicher auch ein Streiklokal in der Nähe, welches ich aufsuchen kann.

    Beispiel: MA 1. Tätigkeitsstätte Dresden, arbeitet in Berlin.

    - Option A: Aufruf bundesweit – Streik in Berlin möglich
    - Option B: Aufruf Sachsen (aber nicht in Berlin) – ich suche eines der Streiklokale auf, welches auf dem Aufruf benannt ist (Leipzig und Dresden wären z. B. möglich).

  • Ja, denn nur dort werden die Teilnehmer erfasst und können die Mitglieder Streikgeld beantragen.

  • Es kann keine zusätzliche Arbeitszeit an einem Streiktag entstehen. Egal was ich tue: Es entsteht keine Plus- oder Minuszeit, d.h. die individuelle Regelarbeitszeit gilt als erbracht.

  • Die Arbeitspflicht ruht, damit auch die Ausübung der Rufbereitschaft. Eine Information an den Kunden, dass gestreikt wird, sollte durch den Lead erfolgen, hierzu ist der Mitarbeiter nicht verpflichtet. In der Nacht soll die ausgefallene Zeit nicht nachgeholt werden, aber im Rahmen des neuen Arbeitstages kann die Rufbereitschaft wieder aufgenommen werden (ab Beginn der üblichen Arbeitszeit am Folgetag).

    Ob ein Notdienst notwendig ist, entscheidet die Gewerkschaft. Arbeitgeber haben sich dazu an die ihnen bekannten Ansprechpartner der Streikleitung für solche Fälle zu wenden (die entsprechenden Kontakte sind bereits ausgetauscht).

  • Die Arbeitspflicht ruht, daher kann der Telko auch ohne weitere Information ferngeblieben werden. Eine Benutzung des dienstlichen Endgerätes ist während des Streiks nicht zulässig. Darum sind Streikende auch in möglichen Eskalationsfällen nicht erreichbar (Tipp: Diensthandy aus!)

  • Bitte stimmt Euch mit der Streikleitung ab. Die Kontakte findet Ihr auf den Streikaufrufen. Gegebenenfalls ist die Teilnahme an einem in der Nähe liegenden Streikort möglich.

  • Handelt es sich um lange geplante, fachliche Schulungen, die nicht so schnell wiederholt werden können, so ist es nachvollziehbar, wenn das Streikrecht nicht wahrgenommen wird.

  • Gegebenenfalls erforderliche Notdienste muss der Arbeitgeber mit der Streikleitung vereinbaren. Notdienste dürfen nicht vom Arbeitgeber einseitig angewiesen werden. Notdienste dienen nicht der Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes oder der Abwehr von ggf. hohen wirtschaftlichen Schäden. Notdienst wird ggf. von unserer Gewerkschaft eingerichtet und ggf. streikende Beschäftigte in den Betrieb geschickt, um Gefahren für Leib und Leben abzuwenden. Quelle: ver.di

  • Grundsätzlich soll die Arbeitszeit so erfasst werden, als hätte man gearbeitet (bis zur Höhe der individuellen Regelarbeitszeit). Der Arbeitgeber wird im Nachgang möglicherweise einen Vorgang zur Verfügung stellen. Die Daten aus der Kontierung dürfen durch unsere gültige Betriebsvereinbarung nicht zum Zweck der Datenerhebung für den Entgeltabzug von Streikenden Arbeitnehmern verwendet werden.

    Nachtrag: Der Arbeitgeber hat einen Vorgang "Streik" zur Verfügung gestellt. Außerhalb des Streiktages ist der Arbeitsanweisung darauf zu kontieren Folge zu leisten. Die Kontierung allein ist kein Grund für einen Entgeltabzug.

  • Wird der Mitarbeiter von seinem People Lead zu seiner Streikteilnahme befragt, muss er ehrlich antworten. Der People Lead ist verpflichtet, die Antwort ausschließlich an PaR weiterzuleiten. Nur dies darf die Grundlage für einen möglichen Entgeltabzug werden.

  • Grundsätzlich ja. Wir gehen aber davon aus, dass in dieser Tarifrunde der Arbeitgeber DT MMS einen Entgeltabzug vornehmen wird. Bei der Beantragung der Streikunterstützung wird darum kein expliziter Nachweis verlangt.

Kontakt

Besucht uns vor Ort in Dresden oder anderen Standorten. Die Vertrauensleute und auch alle Mitglieder stehen dir bei Fragen mit Antworten gerne zur Seite